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Dr.- Ing. Kai Heining

Planung & Beratung in der Verfahrenstechnik

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Sie sind Planer oder Betreiber von Anlagen mit Staubquellen?

Gutachten über die Staubimmissionssituation werden benötigt:
  • Bei Neuantrag oder einer Änderungsgenehmigung von Anlagen bzw. Betrieben, die unter das Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG fallen.

  • Bei einer Abschätzung, ob es in der Umgebung zu Staubbelastungen kommen kann. Hierfür werden die tatsächlichen Frachten der Staubquellen benötigt. Es kann daher sinnvoll sein, ein Staubquellenkataster anzulegen, das nach VDI 3790 ermittelt wird.

  • Weitere Prognosen nach TA Luft wie beispielsweise Immissionsprognosen für andere Schadstoffe, wie z.B. Stickstoffoxide und Ammoniak gehören ebenfalls zu unserem Angebot.