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Sie sind Planer oder Betreiber von Anlagen mit Geruchsquellen?
Gutachten über die Geruchssituation werden benötigt:
Bei Neuantrag oder einer Änderungsgenehmigung von Anlagen bzw. Betrieben, die unter das
Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG fallen.
Bei einer Abschätzung, ob es in der Umgebung zu Geruchbelästigungen kommen
kann. Hierfür werden die tatsächlichen Frachten der Geruchsquellen benötigt. Es kann daher sinnvoll sein, ein sogenanntes Geruchskataster zu erstellen, d.h. eine
Erfassung und Messung aller relevanten Geruchsquellen.
Die Grenzwerte bzw. der erlaubte Belästigungsgrad werden in der TA Luft und in der
Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) der Länder vorgegeben. Ein Beispiel für eine ausgeführte Geruchsimmissionsprognose finden Sie
hier.
Weitere Prognosen nach TA Luft, wie zum Beispiel Staubimmissionsprognosen
oder Immissionsprognosen für andere Schadstoffe sowie Schornsteinhöhenberechnungen gehören auch zu unserem Angebot.
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